Letzten Freitag wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rat der EU mit ausreichender Mehrheit angenommen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Trilog-Verhandlungen Mitte Dezember 2023 galt die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten als reine Formsache.

Überraschenderweise kamen jedoch von mehreren Mitgliedsstaaten starke Einwände gegen den Richtlinienentwurf und eine erste Abstimmung auf Ministerebene scheiterte Ende Februar 2024. Dass die zweite Abstimmung am vergangenen Freitag erfolgreich war, wird von verschiedenen Quellen der belgischen Ratspräsidentschaft und Ihrem Bemühen um einen Kompromiss zugeschrieben. Die Einigung gilt als wichtiger Meilenstein zur Zielerreichung des europäischen Green Deal noch vor der Europawahl im Juni.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die CSDDD zielt darauf ab, ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung zu verankern. Sie soll sicherstellen, dass sich Betriebe mit den negativen Einflüssen ihres Wirtschaftens entlang der Wertschöpfungskette beschäftigen. Dieses Vorgehen soll unter anderem Vertrauen bei Kund:innen, höhere Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle schaffen sowie das Risikomanagement von europäischen Unternehmen verbessern.

Die Richtlinie verlangt dabei keine Berichterstattung, sondern die Implementierung eines strukturierten Risikomanagements von der Analyse und Priorisierung bis zur Ableitung von konkreten Maßnahmen. Ein Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen nach, wenn es gemäß den verfügbaren Informationen und seiner Einflussmöglichkeiten auf potenzielle negative Auswirkungen reagiert.

Zielorientiertes Vorgehen bedeutet in diesem Kontext, möglichst durchgängige Informationsflüsse herzustellen und die Einhaltung internationaler Standards in Arbeitsbedingungen und Umweltbelangen entlang der Wertschöpfungskette zu fordern. Davon sind neben externen Zulieferern in erster Linie alle unternehmenseigenen Standorte, ob im EU-Inland oder Ausland, betroffen.

Welche Unternehmen werden zur Einhaltung der CSDDD verpflichtet?

Die CSDDD wird nach den letzten administrativen Schritten voraussichtlich Mitte 2024 offiziell veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Damit ergeben sich folgende Fristen für die Anwendbarkeit auf die in der EU tätigen Unternehmen:

 

Timeline für die Umsetzung der CSDDD

 

Mit diesen deutlich erhöhten Schwellenwerten gegenüber dem Trilog-Ergebnis vom Dezember 2023 hat sich die Zahl der direkt, also gesetzlich betroffenen Unternehmen um bis zu 70 % verringert. Wer daraus folgert, die CSDDD verfehle nun ihre Wirksamkeit, der übersieht womöglich die weitreichenden Auswirkungen auf unsere stark verschränkten Lieferketten. Über das Risikomanagement müssen auch alle vertraglich verbundenen Unternehmen in der vorgelagerten Lieferkette mit betrachtet werden und somit erzielen die Vorgaben der CSDDD eine deutlich höhere Reichweite.

Haben Sie Fragen zur CSDDD oder wollen Sie erste Schritte setzen? Wir von #myssion stehen Ihnen in der Vorbereitung gerne zur Seite und begleiten Sie gerne bei Ihren Vorhaben zur CSDDD!

 

Artikel von Sarah Martinau: (1) CSDDD – Änderungen und die Bedeutung für Unternehmen | LinkedIn