Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sind zwei wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten hinsichtlich sozialer und ökologischer Aspekte zu überprüfen und zu verbessern. Dies bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich.
Das LkSG trat 2023 in Deutschland in Kraft und ist wegweisend für die Umsetzung sozialer und ökologischer Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten. Es betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden bzw. ab dem 1.1.2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, die für die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards ihrer Lieferanten mitverantwortlich sind. Die Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, potenzielle Risiken identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.
Auf europäischer Ebene steht die Einführung des CSDDD bevor, die nach aktuellem Stand in einigen Punkten über die regulatorischen Vorgaben des LkSG hinausgeht. Zum Beispiel soll sie bereits für Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. € Nettoumsatz gelten; bzw. ab einer Größe von 250 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 40 Mio. €, wenn mindestens die Hälfte des Nettoumsatzes in Risikosektoren erzielt wurde. Dadurch wird die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten noch weiter in den Vordergrund rücken und sich auf europäische Ebene ausdehnen. Auch wenn KMUs nicht unmittelbar betroffen sind, werden sie durch die Anforderungen von Großunternehmen an ihre Lieferanten mit in die Sorgfaltspflicht genommen.
Die Implementierung dieser Gesetze stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen sowohl organisatorisch als auch finanziell. Die meisten Unternehmen verfügen über eine Vielzahl an Lieferanten unterschiedlicher Größen, Standorte und Branchen. Die Erfassung und Auswertung dieser vielfältigen Lieferanteninformationen in globalen Lieferketten gestaltet sich komplex und bindet viele Ressourcen im Unternehmen.
Eine gründliche Betrachtung der Herausforderungen, die mit dem Thema LkSG und CSDDD einhergeht, zahlt sich im Vorfeld der Umsetzung erfahrungsgemäß aus. Nur so gelingt es, eine klare Kommunikation mit den Lieferanten, zu den benötigten Inhalten aufzubauen, ein strukturiertes Vorgehen aufzusetzen und final die Qualität der Daten sicher stellen zu können.
Eine externe Begleitung des Prozesses bietet sich an, um auf bestehendes Knowhow zuzugreifen und sich aufwändige zusätzliche Schleifen in der Datenerhebung zu sparen. Leistungsstarke Softwarelösungen können dabei wertvolle Hilfe leisten, um den Prozess strukturiert abzuwickeln und die Reportinganforderungen abzudecken.
Wie kann die Umsetzung erfolgen und wo ist eine Unterstützung durch myssion consulting gmbh sinnvoll?
Für eine vorgelagerte Orientierung des Managements zum Thema Nachhaltigkeit bietet sich ein Einstieg über ein Managementtraining an. Dies dient der Sensibilisierung der damit verbundenen Themenstellungen und liefert einen wertvollen Input für die strategische Ausrichtung des Unternehmens. So kann das Thema Nachhaltigkeit als Orientierungshilfe für alle betroffenen Projekte genutzt werden.
Dazu sei auch der Artikel von meinem Kollegen Markus Hansalik „ESG Reporting – why it matters“ erwähnt, der auf ein strukturiertes Vorgehen bei der Umsetzung der verpflichtenden ESG-Berichterstattung und erforderlichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Unternehmen eingeht.
Bei Fragen zur Digitalisierung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, oder für die Begleitung einer ersten Orientierung melden sie sich gerne bei uns.